Neuer Bußgeldkatalog 2020: Fahrverbot künftig schon ab 21 km/h zu schnell
Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft.
Innerorts:
- Ab 16 - 20 km/h zu schnell gibt’s ein Bußgeld von 70 Euro.
- Ab 21 - 25 km/h zu schnell gibt’s einen Punkt, Bußgelder von 80 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Außerorts:
- Ab 16 km/h - 20 km/h zu schnell, gibt es ein Bußgeld von 60 Euro.
- Ab 21 - 25 km/h zu schnell ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.
Neuer Bußgeldkatalog: Das kostet das Blockieren der Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge
Bis zu 320 Euro werden fällig, wenn man unerlaubt eine Rettungsgasse durchfährt. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.
Änderungen im Bußgeldkatalog: Halten auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer
Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer darf nicht mehr gehalten werden. Es drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen werden statt, wie bisher 25 Euro, bis zu 100 Euro fällig. Wer Radfahrer innerorts überholt muss künftig einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einhalten, außerorts 2 Meter. Bisher musste lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden. Außerdem gibt es künftig ein neues Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern", das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden. Künftig wird es auch Fahrradzonen geben, ähnlich den Tempo-30 Zonen. Hier dürfen Autos nicht schneller als 30 km/h fahren und den Fahrradverkehr weder behindern noch gefährden. Erlaubt wird auch, dass zwei Radfahrer nebeneinander fahren, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Grünpfeilregelung wird erweitert
Die bestehende Grünpfeilregelung wird erweitert. Das Schild an den Ampeln wird auch für Fahrradfahrer gelten, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant.
Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Abbiegen
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Straßenverkehrsordnung: Höhere Bußgelder für Falschparker
Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist sowieso nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Im Moment drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Nun wird das Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestraft: 55 Euro und bei Behinderung werden sogar 70 Euro fällig. Auch gibt es einen Punkt in Flensburg. Wer sein Auto unerlaubt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss künftig 55 Euro statt 35 Euro zahlen. Wer sein Auto an einer scharfen Kurve oder einer unübersichtlichen Straßenstelle parkt, muss künftig 35 Euro zahlen. Für Allgemeine Halt- und Parkverstöße wird laut der Website des Bundesverkehrsministeriums das Bußgeld auf 25 Euro angehoben.
Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Parken für Carsharing-Fahrzeuge soll ebenfalls erleichtert werden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.
Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand
Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen ab jetzt mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen. Bisher waren es mindestens fünf Meter. Die gelten weiterhin bei Straßen ohne Radweg.
Nutzung von Blitzer-Apps wird teuer
Wer eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt, für den beträgt das Bußgeld 75 Euro, dazu kommt noch ein Punkt in Flensburg.
Auto-Posing kostet Strafe
Auch für die Angeber auf der Straße, den so genannten Posern geht es an den Kragen. Wer meint sein Gaspedal, an der Ampel, bis zum Bodenblech durchzutreten, kann bei unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung mit einer Buße belegt werden. Wer unnötig sein getuntes Fahrzeug spaßeshalber die Straßen rauf- und runterfährt kann das für ein Bußgeld von bis zu 100 Euro gerne tun.
Quelle: swp.de