05.05.2020

Blog: Beamtenstatusgesetz

Nur um es mal in Erinnerung zu rufen

05. April 2020
Hannover
Auch Polizisten (u.a.) haben ein Eid geschworen. Man sollte meinen, sie sind auf der Seite des Volkes und nicht nur auf der Seite der Politiker!
Beamtenstatusgesetz Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53) § 33 Grundpflichten (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. ²Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. ³Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

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